Archiv für die Kategorie „KFZ Versicherung“

Wer sein Auto unabgeschlossen abstellt und den Schlüssel sowie den Kfz-Schein im Auto zurücklässt, handelt grob fahrlässig und bekommt bei einem Diebstahl den Schaden nicht ersetzt.
Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor (AZ: 10 U 1243/08).
Die Richter sahen darin eine grob fahrlässige Verursachung der Entwendung, die zum Verlust der Versicherungsschutzes führt.

Fazit: Auto immer abschließen, dann vergisst man auch den Schlüssel nicht! ;-)